Familienrecht

Familienrechtspsychologisches Gutachten

Aufgabe eines familienrechtspsychologischen Gutachtens

  • Sorgerecht: Regelung der elterlichen Sorge sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder bei Trennung oder Scheidung der Eltern.
  • Umgangsrecht: Ausgestaltung des Kontaktes des Kindes zu seinen Bezugspersonen, z. B. bei Trennung der Elternteile.
  • Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl: Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern. Notwendigkeit eines Entzugs oder einer Einschränkung der elterlichen Sorge.
  • Hilfen für die Erziehung: Einschätzung der Bedarfs an pädagogischen und psychologischen Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung.

familienrechtspsychologischen Gutachten

Inhalte aus der Familienrechtspsychologie

Die Familienrechtspsychologie rückt in dem Moment in den Fokus, indem es um konflikthafte familiäre Beziehungen geht, die rechtlicher Einflussnahme bedürfen. Dabei geht es um die Untersuchung des  Erlebens und Verhaltens beim Auf- und Abbau von familiären Beziehungen im Hinblick auf die bestehenden Konflikte. Familienrechtspsychologie bezieht sich auf alle Phasen der familiären Entwicklung. Dabei steht der Abbau oder auch die Reorganisation von bestehenden familiären Beziehungen im Mittelpunkt, da es erfahrungsgemäß in diesen Bereichen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu überfordernden Konfliktverläufen kommt. Die Familienrechtspsychologie stellt ein Teilgebiet der Rechtspsychologie dar und nutzt als Bezugsrahmen und Aktionsfeld das geltende Familien- und Jugendhilferecht.

Die Familienrechtspsychologie befaßt sich vornehmlich mit folgenden Aufgaben und Arbeitsgebieten:

  • die Grenzen der Familie bzw. der Konfliktparteien, aus eigenen Kräften und autonom Konflikte zu bewältigen und dabei die Interessen aller Beteiligten, vor allem der Kinder, zu berücksichtigen
  • dem Interesse des Staates, unter dessen Schutz die Familie steht, familiäre Konfliktverläufe so zu gestalten, dass die Interessen der Beteiligten, vor allem der Kinder, ausreichend berücksichtigt werden, und dass eine zielgerichtete Entwicklung bzw. Reorganisation der Familie erleichtert wird

Familien sind dabei als Varianten intimer Beziehungssysteme zu sehen, die sich durch vier Kriterien von anderen Beziehungssystemen unterscheiden (Schneewind, 1999):

  1. Abgrenzung: zwei oder mehr Personen gestalten ihr Leben Raum zeitlich abgehoben von anderen nach bestimmten Regeln.
  1. Privatheit es gibt einen umgrenzten Lebensraum (zum Beispiel eine Wohnung) mit wechselseitigen Verhaltens austauschen.
  1. Dauerhaftigkeit: längerfristige Gemeinsamkeit ist als Resultat von Bedingungen, Verpflichtungen und Zielen zu sehen.
  1. Nähe: Realisierung von physischer, geistiger und emotionaler Intimität.

 

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Privatgutachten

Erst- und Zweitgutachten

Gerichtgutachten

Gutachterbeauftragung

Psychologische Analyse- und Gutachtenbereiche

Aufgabe eines familienpsychologischen Gutachtens

Aufgabe der Sachverständigen ist primär, die Fragestellung des Familiengerichts zu beantworten. Psychologische Gutachten können als Gerichtsgutachten von Richtern und Privatgutachten von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.

Erziehungsfähigkeit

Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern

Erziehungshilfe

Bedarfsanalyse zur Unterstützung der Erziehung

Sorgerecht

Regelung der elterlichen Sorge

Umgangsrecht

Kontaktesausgestaltung des Kindes zu seinen Bezugspersonen

Familienrecht

rechtlicher Einflussnahme bei konflikthaften familiären Beziehungen

Familienrechtspsychologisches Gutachten anfragen

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