Kassenzulassung oder Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen gilt in Deutschland bisher nur für die Richtlinienverfahren Die Gesprächspsychotherapie ist ein humanistisches Verfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden hier zwischen stationären Bereich und ambulanten Bereich: Während die Gesprächspsychotherapie im ambulanten Bereich nicht als Richtlinienverfahren gilt, wird sie stationär (Krankenhäuser, REHA Einrichtungen) übernommen. Ein Fakt, den bisher keine der gesetzlichen Krankenkassen in … Kassenzulassung weiterlesen
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