Gutachten
Psychologisches Gutachten, gutachterliche Stellungnahme und Zweitgutachten
Psychologische Gutachten werden prinzipiell aus dem gesamten Bundesgebiet angenommen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei umfangreichen Fragestellungen liegt bei 3 – 6 Monaten. Für die Begutachtung werden jeweils eine Reihe von Untersuchungsterminen durchgeführt. Die Psychologische Praxis Carola Hoffmann deckt folgende Gutachtenbereiche ab:
Gutachterliche Stellungnahme zur Beantwortung einer eingeschränkten Einzelfrage mit eigener Befunderhebung, psychologische Stellungnahme als Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten ohne eigene Befunderhebung (Zweitgutachten) sowie psychologische Gutachten durch eigene Befunderhebung, Diagnostik, Befundung und Empfehlung zur Intervention bei umfangreichen Fragestellungen
Privatgutachten
Erst- und Zweitgutachten
Gerichtsgutachten
Gutachterbeauftragung
Gutachtenkonzept der Psychologischen Praxis
Durch die mit einem Gutachten große Verantwortung und die in einem Gutachten geforderte Wissenschaftlichkeit zur Nachvollziehbarkeit und Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung, enthält das Gutachtenkonzept der psychologischen Praxis, insbesondere im Bezug auf das familienrechtspsychologische Gutachten sowie Sorgerechtsgutachten, folgende relevante Bausteine:
- Exploration der beteiligten Personen (meist 2 – 3 Sitzungen)
- Testdiagnostische Untersuchung
- Exploration des Kindes/der Kinder (einsExploration des Kindes/der Kinder (1-3 Sitzungen)
- Gegebenenfalls Exploration von weiteren Personen: Großeltern des Kindes, neue Lebenspartner der Elternteile
- weitere Befragung von zusätzlich beteiligten Personen: Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter des Jugendamtes, Kinderarzt und Psychotherapeuten, Rücksprache mit dem Verfahrenspfleger
- Hausbesuche bei einzelnen Elternteilen und ggf. bei wichtigen Bezugspersonen oder bei Pflegefamilien bzw. Heimen
- Beobachtung von Spielkontakte des Kindes mit Elternteilen oder Bezugspersonen im Praxisspielzimmer
- Mediation und Vermittlungsgespräche zur Entwicklung einer einvernehmlichen Lösung, falls beide Elternteile dazu bereit sind
Psychologische Analyse- und Gutachtenbereiche
Aufgabe eines familienpsychologischen Gutachtens
Aufgabe der Sachverständigen ist primär, die Fragestellung des Familiengerichts zu beantworten. Psychologische Gutachten können als Gerichtsgutachten von Richtern und Privatgutachten von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.
Erziehungsfähigkeit
Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern
Erziehungshilfe
Bedarfsanalyse zur Unterstützung der Erziehung
Sorgerecht
Regelung der elterlichen Sorge
Umgangsrecht
Kontaktausgestaltung des Kindes zu seinen Bezugspersonen
Gutachten im Familienrecht
Lösungsorientierte Unterstützung bei konflikthaften familiären Beziehungen
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern individuell und persönlich.
Ablauf der psychologischen Begutachtung
Befragung
Befragung der Elternteile zur eigenen Biografie, der Vorgeschichte und zu ihrer Beziehung zum Kind.
Spiel
Exploration des Kindes im spieltherapeutischen Zimmer
Gemeinsame Spielkontakte
Interaktionsbeobachtung des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen
Tests
Durchführung von psychodiagnostischen Testverfahren zur Objektivierung der Exploration
Fachperson
Befragung von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen, beispielsweise Jugendamt, Lehrer, Kinderärzte, Erzieher oder Beratungsstellen.
Inhalte und Vorgehensweise, psychologische Begutachtung
Die Gutachterin hat den Auftrag, sich neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu machen, damit die gerichtliche Fragestellung umfassend beantwortet werden kann. Sie soll aus psychologischer Sicht beurteilen und dem Gericht empfehlen, welche Regelung für das Kind dem Kindeswohl am besten entspricht. Dazu werden nach den methodischen Grundlagen der psychologischen Begutachtung Termine sowohl in der Praxis und ggf. je nach Fragestellung in den Wohnungen der betroffenen Eltern anberaumt. Die beteiligten Personen werden einzeln zu ihrer Biografie, der Vorgeschichte und ihrer Beziehung zum Kind befragt. Gegebenenfalls werden weitere Bezugspersonen des Kindes mit einbezogen. Für die Exploration der Kinder steht ein spieltherapeutisches Zimmer zur Verfügung.
Gemeinsame Spielkontakte des jeweiligen Elternteils mit dem Kind werden durch die Sachverständige beobachtet, das Zusammentreffen und die Interaktion des Kindes mit seinen wichtigen Bezugspersonen werden analysiert. Je nach Fragestellung und Alter werden mit dem Kind gegebenenfalls testpsychologische Verfahren durchgeführt…..
… Die Begutachtung kann sich bei umfangreichen Fragestellungen des Gerichts über mehrere Monate erstrecken. Die Eltern werden von der Sachverständigen schriftlich zur Terminvereinbarung aufgefordert und beim ersten Termin über die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gutachten aufgeklärt.