Psychologische Privatgutachten
Privatgutachten
Neben den Gerichtsgutachten können familienpsychologische als Privatgutachten von betroffenen Elternteilen, Fachpersonen (z. B. Rechtsanwälte) oder Institutionen (z. B. Jugendamt) beauftragt werden.
Privatgutachten Inhalte
Nachfolgende Inhalte können Bestandteil eines privaten Gutachtens sein:
- Bewältigung der seelische Folgen von Trennung und Scheidung
- Regelung der elterlichen Sorge
- Festlegung des Umgangsrechts
- Beurteilung der Fremdunterbringung eines Kindes
- Beziehungsstruktur des Kindes zu Eltern, Großeltern und weiteren Bezugspersonen
- Diagnostik zur seelischen Struktur des Kindes
- Beurteilung vorhergehender Begutachtungen (Zweitgutachten)
- Beurteilung von Maßnahmen der Jugendhilfe
Privatgutachten können im familiengerichtlichen Verfahren von einer Partei dem Gericht vorgelegt werden. Dabei kann es sich um Zweitgutachten, Expertisen oder Stellungnahmen zu einem bereits bestehenden Gutachten handeln. Je nach Umfang der Beauftragung entstehen Kosten in unterschiedlicher Höhe. So fallen beispielsweise für ein Zweitgutachten eine umfassende Aktenanalyse und die Analyse des bereits bestehenden Gutachtens an.
Kosten Privatgutachten
Dieser Analyseprozess mit Erstellung einer Einschätzung zur Sachlage wird mit 5 Stunden angesetzt und ist durch Vorkasse zu begleichen. Die Erstellung eines Zweitgutachtens bzw. einer Stellungnahme oder Expertise werden gemäß dem anfallenden Zeitumfang gesondert in Rechnung gestellt. Kosten, Wartezeiten und die Dauer der Bearbeitung erfahren Sie auf Anfrage. Dies richtet sich auch nach dem Umfang des Auftrages.
Psychologische Analyse- und Gutachtenbereiche
Aufgabe eines familienpsychologischen Gutachtens
Aufgabe der Sachverständigen ist primär, die Fragestellung des Familiengerichts zu beantworten. Psychologische Gutachten können als Gerichtsgutachten von Richtern und Privatgutachten von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.