Psychologische Gutachten

Gerichtsgutachterin seit 2011

Psychologisches Gutachten, gutachterliche Stellungnahme und Zweitgutachten

Psychologische Gutachten werden prinzipiell aus dem gesamten Bundesgebiet angenommen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei umfangreichen Fragestellungen liegt bei 3 – 6 Monaten. Für die Begutachtung werden jeweils eine Reihe von Untersuchungsterminen durchgeführt. Die Psychologische Praxis Carola Hoffmann deckt folgende Gutachtenbereiche ab: gutachterliche Stellungnahme zur Beantwortung einer eingeschränkten Einzelfrage mit eigener Befunderhebung, psychologische Stellungnahme als Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten ohne eigene Befunderhebung (Zweitgutachten) sowie psychologisches Gutachten durch Eigene Befunderhebung, Diagnostik, Interpretation und Vorschläge zur Intervention bei umfangreichen Fragestellungen.

Privatgutachten

Erst- und Zweitgutachten

Gerichtgutachten

Gutachterbeauftragung

 Gutachtenkonzept der Psychologischen Praxis

Durch die mit einem Gutachten große Verantwortung und die in einem Gutachten geforderte Wissenschaftlichkeit zur Nachvollziehbarkeit und Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung enthält das Gutachtenkonzept der Psycholgischen Praxis, insbesondere im Bezug auf das familienrechtspsychologische Gutachten sowie Sorgerechtsgutachten, folgende relevante Bausteine:

  • Einzelne Elternteilbefragung innerhalb von 2 – 3 Sitzungen
  • testpsychologische Untersuchung und Befragung des Kindes innerhalb von 1 – 3 Sitzungen
  • Interview von Auskunftspersonen: z. B. Großeltern des Kindes, neue Lebenspartner der Elternteile
  • weitere Befragung von zusätzlich beteiligten Personen: Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter des Jugendamtes, Kinderarzt und Psychotherapeuten,  Rücksprache mit dem Verfahrenspfleger
  • Hausbesuche bei einzelnen Elternteilen und ggf. bei wichtigen Bezugspersonen oder bei Pflegefamilien bzw. Heimen
  • Beobachtung von Spielkontakte des Kindes mit Elternteilen oder Bezugspersonen im Praxisspielzimmer
  • Mediation und Vermittlungsgespräche zur Entwicklung einer einvernehmlichen Lösung, falls beide Elternteile dazu bereit sind

Psychologische Analyse- und Gutachtenbereiche

Aufgabe eines familienpsychologischen Gutachtens

Aufgabe der Sachverständigen ist primär, die Fragestellung des Familiengerichts zu beantworten. Psychologische Gutachten können als Gerichtsgutachten von Richtern und Privatgutachten von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.

Erziehungsfähigkeit

Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern

Erziehungshilfe

Bedarfsanalyse zur Unterstützung der Erziehung

Sorgerecht

Regelung der elterlichen Sorge

Umgangsrecht

Kontaktesausgestaltung des Kindes zu seinen Bezugspersonen

Familienrecht

rechtlicher Einflussnahme bei konflikthaften familiären Beziehungen

 

Ablauf der psychologischen Begutachtung

  • Befragung

    Befragung der Elternteile zur Vorgeschichte und zu ihrer Beziehung zum Kind. weitere familiäre Bezugspersonen

  • Spiel

    kindgerechte Befragung im Spielzimmer

  • Gemeinsame Spielkontakte

    Interaktionsbeobachtung des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen

  • Tests

    Mit dem Kind werden verschiedene kinderpsychologische Testverfahren durchgeführt

  • Fachperson

    Befragung von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen, beispielsweise Jugendamt, Lehrer, Kinderärzte, Erzieher oder Beratungsstellen.

Inhalte psychologische Begutachtung

Die Gutachterin hat den Auftrag, sich neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu machen. Sie soll aus psychologischer Sicht beurteilen und dem Gericht empfehlen, welche Regelung dem Kindeswohl am besten dient. Dazu setzt die Sachverständige nach den üblichen Grundsätzen der psychologischen Begutachtung Termine in ihrer Praxis und in den Wohnungen der Elternteile an. Getrennte Befragung der Elternteile zur Vorgeschichte und zu ihrer Beziehung zum Kind. Zudem können weitere familiäre Bezugspersonen wie neue Lebenspartner der Elternteile, Geschwister und Großeltern des Kindes ihre Sicht schildern.

Das betroffene Kind soll sich über das Spiel und eine Befragung öffnen. Dafür steht in der Praxis ein spezielles Spielzimmer zur Verfügung. Gemeinsame Spielkontakte werden durch die Sachverständige beobachtet, Zusammentreffen und die Interaktion des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen werden analysiert. Mit dem Kind werden verschiedene kinderpsychologische Testverfahren durchgeführt. Befragung von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen, beispielsweise Jugendamt, Lehrer, Kinderärzte, Erzieher oder Beratungsstellen. Hausbesuche ermöglichen die Untersuchung der Wohnverhältnisse und des sozialen Umfeldes des Kindes. Die Begutachtung erstreckt sich bei umfangreichen Fragestellungen des Gericht in der Regel über mehrere Monate. Die betroffenen Elternteile werden vom Sachverständigen schriftlich über die notwendigen Termine und über das jeweilige Zeugnisverweigerungsrecht unterrichtet.

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