Inhalte psychologische Begutachtung
Die Gutachterin hat den Auftrag, sich neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu machen. Sie soll aus psychologischer Sicht beurteilen und dem Gericht empfehlen, welche Regelung dem Kindeswohl am besten dient. Dazu setzt die Sachverständige nach den üblichen Grundsätzen der psychologischen Begutachtung Termine in ihrer Praxis und in den Wohnungen der Elternteile an. Getrennte Befragung der Elternteile zur Vorgeschichte und zu ihrer Beziehung zum Kind. Zudem können weitere familiäre Bezugspersonen wie neue Lebenspartner der Elternteile, Geschwister und Großeltern des Kindes ihre Sicht schildern.
Das betroffene Kind soll sich über das Spiel und eine Befragung öffnen. Dafür steht in der Praxis ein spezielles Spielzimmer zur Verfügung. Gemeinsame Spielkontakte werden durch die Sachverständige beobachtet, Zusammentreffen und die Interaktion des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen werden analysiert. Mit dem Kind werden verschiedene kinderpsychologische Testverfahren durchgeführt. Befragung von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen, beispielsweise Jugendamt, Lehrer, Kinderärzte, Erzieher oder Beratungsstellen. Hausbesuche ermöglichen die Untersuchung der Wohnverhältnisse und des sozialen Umfeldes des Kindes. Die Begutachtung erstreckt sich bei umfangreichen Fragestellungen des Gericht in der Regel über mehrere Monate. Die betroffenen Elternteile werden vom Sachverständigen schriftlich über die notwendigen Termine und über das jeweilige Zeugnisverweigerungsrecht unterrichtet.