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Sorgerecht

Sorgerechtsgutachten

Ist ein vorliegendes Gutachten aus Ihrer Sicht mangelhaft und eignet sich nicht für das zuständigen Gericht im Sorgrechtsstreit eine kindeswohlorientierte Entscheidung zu fällen? Liegt der Gutachter Ihrer Meinung nach mit der gestellten Diagnose falsch? Wurden bestimmte Zusammenhänge vom Gutachter falsch dargestellt und/oder fehlen bestimmte Zusammenhänge? Können Sie inhaltliche Punke im Sorgerechtsgutachten und dessen Auswirkungen auf den Umgang nicht nachvollziehen? Ist die gutachterliche Empfehlung für Sie nicht nachvollziehbar oder haben Sie berechtigte Zweifel, dass Ihr Gutachter vielleicht nur eine vom Gericht vorgelegte Entscheidung bestätigt? Das Gutachten ist zu Ihren Ungunsten ausgefallen und Sie haben Zweifel daran, das das Gutachten vor Gericht verwertet werden kann?

Erstgutachten, Zweitgutachten und Gegengutachten im Sorgerechtsfall

Wenn Sie die gestellten Fragen weitgehend bejahen können sollten Sie eine Überprüfung des Gutachtens in Erwägung ziehen oder ggf. ein Zweitgutachten beauftragen. Denn betroffene Eltern glauben, dass eine alleinstehende Gutachtenüberprüfung ausreicht, das Gericht davon zu überzeugen, ein vorliegendes Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Mithilfe einer zusätzlichen psychologischen Beratung ist es möglich ein Sachverständigengutachten besser zu verstehen. Zusammen mit Ihrem Anwalt können Sie die Fehler im vorliegenden Sachverständigengutachten aufzeigen. Anschließend können Sie zum Wohle des Kindes vor dem Familiengericht eine Einigung erzielen.

Ablauf eines Sorgerechtsgutachtens

Sorgerecht ist Regelung der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Leitlinie der gesamten Begutachtung ist das Kriterium des Kindeswohls. Exploriert wird dazu unter anderem:

  • die Bindung des Kindes zu den Eltern, Geschwistern und anderen Bezugspersonen
  • der Wille des Kindes
  • die Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • die Förderungskompetenz der Eltern
  • die Stabilität, Qualität und Kontinuität der Beziehungsmuster im Familiensystem
  • die Bindungstoleranz und Konfliktfähigkeit der Eltern
  • die Fähigkeit der Eltern zur Empathie und Introspektion

Die Gutachterin hat den gerichtlichen Auftrag, sich neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu machen. Die Beurteilung erfolgt aus psychologischer Sicht, um dem Gericht eine Empfehlung auszusprechen, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht. 

Die Sachverständige setzt dazu nach den Leitlinien der Begutachtung und gemäß dem aus der Aktenanalyse erstellten Untersuchungsplan Termine in ihrer Praxis und in den Wohnungen der Eltern an.

Befragung der Elternteile zur Vorgeschichte und zur Beziehung zum Kind

Beide Eltern werden in der Exploration getrennt befragt. Außerdem können entsprechend der gerichtlichen Fragestellung weitere familiäre Bezugspersonen ihre Sicht schildern. Das betroffene Kind soll sich über das Spiel und eine Befragung öffnen. Die Sachverständige beobachtet das Zusammentreffen und die Interaktion des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen. Für diese Interaktionsbeobachtung steht in der Praxis ein spezielles Spielzimmer zur Verfügung.

Psychodiagnostische Testverfahren im Sorgerechtsgutachten

Mit dem Kind werden, entsprechend der Fragestellung des Gerichts, verschiedene psychologische Testverfahren durchgeführt. Ebenso können bei Elternteilen psychologische testdiagnostische Verfahren eingesetzt werden, um die Bindungs- und Erziehungsfähigkeit in Bezug auf das Kindeswohl zu überprüfen. Je nach Umfang des Sorgerechtsgutachtens können fachlichen Berichte oder Befragungen von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen erfolgen und eingefordert werden.

Dazu zählen Jugendamt, Lehrer, Kinderärzte, Erzieher, Psychotherapeuten oder Beratungsstellen der Familien. Zusätzlich wird durch Hausbesuche die Wohnverhältnisse und die Begutachtung des sozialen Umfeldes des Kindes in das Gerichtsgutachten mit einfließen.

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