Kassenzulassung
Kassenzulassung oder Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen gilt in Deutschland bisher nur für die Richtlinienverfahren
Die Gesprächspsychotherapie ist ein humanistisches Verfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden hier zwischen stationären Bereich und ambulanten Bereich: Während die Gesprächspsychotherapie im ambulanten Bereich nicht als Richtlinienverfahren gilt, wird sie stationär (Krankenhäuser, REHA Einrichtungen) übernommen.
Ein Fakt, den bisher keine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erklären konnte- oder wollte. Die Psychologische Praxis in Saarbrücken ist seit über 20 Jahren immer bestrebt, die bestmögliche Leistung für die eigenen Klienten zu erbringen. Wir informieren uns regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und geben dies an unsere Klienten weiter
Kassenzulassung der Gesprächspsychotherapie in Deutschland
Lesen Sie dazu vom Deutscher Psychologen Verlag GmbH Fachzeitschrift „report psychologie“ eine aktuelle Entwicklung zum Thema unter dem Artikel „Eine Lanze für die Gesprächspsychotherapie„.
So wird beispielsweise eine Gesprächspsychotherapie, die in Institutionen (Kliniken oder städtischen bzw. kirchliche Beratungsstellen) durchgeführt wird, für den Klienten in der Regel nicht mit dem Patienten abgerechnet. Anders im ambulanten Bereich! Sind Sie darauf angewiesen, das aktuelle Vorgehen der Krankenkassen, die Kosten für eine Gesprächspsychotherapie zahlt, ist es derzeit immer noch problematisch: Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Gesprächspsychotherapien zu bezahlen. Die Praxis der Krankenkassen, die Kosten für eine Gesprächspsychotherapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren zu übernehmen, ist stark zurückgegangen.
Die Vertreter der Gesprächspsychotherapie bemühen sich, das Verfahren, das bis 1999 (Psychotherapeutengesetz) neben der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologischen Psychotherapie das große dritte anerkannte Verfahren war, wieder als Kassenleistung anerkennen zu lassen. Nur in Einzelfällen übernehmen die Kassen auch Sitzungen bei Therapeuten ohne Kassenzulassung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient bereits verschiedene Psychotherapeuten vergeblich um einen Behandlungsplatz gebeten hat und dringend eine Therapie benötigt.
Therapiestunden ohne Kassenunterstützung
Aus Sicht von Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, gibt es deutlich zu wenig Therapeuten mit Kassenzulassung, »weshalb Patienten häufig monatelang auf einen Behandlungsplatz warten müssen«, sagte er. Im Zuge dessen seien in den letzten zehn Jahren die Ausgaben der GKV für Therapiestunden bei Therapeuten ohne Kassenzulassung um das Achtfache gestiegen, so Richter. Er fordert zudem, dass die Kassen die Kosten auch für andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren übernehmen.
So hat der Wissenschafltiche Beirat Psychotherapie (WBP) die Gesprächspsychotherapie schon seit langem positiv bewertet und zur Zulassung empfohlen.
Richter verweist dabei auf den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie, der die Wirksamkeit verschiedener Therapieformen überprüft. Das Gremium, welches von Bundesärzte – und Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam getragen wird, hält neben den drei Richtlinienverfahren zwei weitere Therapieformen für wissenschaftlich anerkannt: die systemische Therapie und die Gesprächspsychotherapie.
Das hat zwei Bedeutungen: Fachlich ist es die Gleichstellung mit den anderen Verfahren, worauf man sich nun auf verschiedene fachliche Felder berufen kann. Politisch bedeutet es, dass Ausbildungen in diesem Verfahren zur Approbation führen können.
Kassenabrechnung und Kassenzulassung der Gesprächspsychotherapeuten
Die wissenschaftliche Anerkennung bedeutet nicht die Kassenzulassung eines Verfahrens. Das regelt ein anderes Gesetz (Sozialgesetzbuch SGB V). Dieses Gesetz sieht vor, dass ein gemeinsamer Ausschuss aus Krankenkassen und Leistungserbringern (der sogenannte „gemeinsame Bundesausschuss“) unabhängig vom Wissenschaftlichen Beirat bestimmt, ob die Kassen ein bestimmtes Therapieverfahren bezahlen. Beirat und Ausschuss stimmen sich mittlerweile ab. Die Gesprächspsychotherapie wurde vom Beirat wissenschaftlich anerkannt, vom Ausschuss als Kassenleistung nicht.
Hier möchte ich auf einen Text von Professor Jürgen Kriz, ehemaliges Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) und Karl-Otto Hentze, ehemaliger Bundesgeschäftsführer der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) verweisen, in dem beschrieben wird, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anerkennung der Gesprächspsychotherapie (GT) für die Abrechnung über die Krankenkassen verhindert hat.
Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Kassenzulassung für Psychotherapie finden Sie hier: Stellungnahme der AGHPT zur „vorläufigen Studienbewertung“ des WBP ( dat. vom 18.9.2017 ) aghpt.de, Jürgen Kriz